Das spanische Meldegesetz
bei Vermietungen von Ferienunterkünften:
Für alle spanischen Provinzen – also auch für LaPalma – gilt das spanische Meldegesetz.
Es besagt, dass es eine Meldepflicht für alle Gäste der Ferienunterkunft erforderlich ist. Dies dient unter anderem der Bekämpfung von Terrorismus und der Eindämmung von Steuerhinterziehung.Die Gästedaten sind aus dem Personalausweis oder Reisepass zu entnehmen.
Der Betreiber der Ferienunterkunft muss ein Gästebuch geführen – „libro de registro de viajeros“
An das Amt müssen folgende Daten übermittelt werden:
-Nummer Identifikationsdokument
-Typ des Dokuments
-Ausstellungsdatum
-Nachname
-Vorname
-Geschlecht
-Geburtsdatum
-Staatsangehörigkeit
-Tag der Ankunft
-Tag der Abreise
-Unterschrift Mieter
Nutzen Sie bitte vorab unser ensprechendes PDF-Dokument Deutsch >> oder das PDF-Dokument_Englisch >> und füllen Sie es entsprechend mit Ihren Angaben aus und senden Sie es uns via Mail an unsere
E-Mail-Adresse: info@lossuenos.de
Vielen Dank.